Für die Bareboat Charter legen die griechischen Hafenbehörden mindestens eine (1) gültige Offshore-Segellizenz / -zertifikat sowie einen (1) erfahrenen Co-Skipper fest.
Dies bedeutet, dass zwei Besatzungsmitglieder erforderlich sind. Es ist jedoch nicht ganz klar, ob der Co-Skipper verpflichtet ist, eine gültige Segellizenz / -zertifikat zu besitzen. Es ist nur klar, dass der Charterer in der Bareboat-Charter (Sie als Kunde) für die Person verantwortlich sein sollte, die Sie als Co-Skipper angeben. Nach unserer Erfahrung wurden wir als Makler im Fall der Bareboat-Charter in Griechenland selten gebeten, sicherzustellen, dass der Kunde ein zweites Mitglied mit einer gültigen Segellizenz / einem gültigen Segelzertifikat hat.
Die Zulassungsanforderungen für Bareboat-Charter in Griechenland sind mit denen für Offshore-Hochseesegeln (> 12 nm) bei Tag und Nacht zusammengefasst.
Vorbehaltlich der geltenden griechischen Gesetzgebung müssen die Qualifikationen am Tag der Abfahrt von der örtlichen Hafenbehörde genehmigt werden. Der Charterer haftet jederzeit für die Eignung seiner Qualifikation und Zertifizierung.
Im Allgemeinen ist ein Segelschein oder eine Segelbescheinigung, die für die Schifffahrt in Griechenland gültig ist, ein offizielles geeignetes Dokument, das von einem Segelverband oder einer anderen Seebehörde ausgestellt wurde. Es ist normalerweise ein Dokument mit einer Bild-ID.
Zertifikate können von der Hafenbehörde abgelehnt werden, wenn sie eine explizite Beschränkung des Segelns auf weniger als 12 Seemeilen vom Ufer und / oder eine explizite Beschränkung des Segelns nur auf Tageslicht haben (zum Beispiel RYA Day Skipper).
Nationale Segelzertifikate sowie ASA-, NauticEd SLC-, IYT- und RYA-Zertifizierungen werden anerkannt. Für den Skipper und Co-Skipper kann jedoch von den örtlichen Hafenbehörden eine Segelerfahrungserklärung verlangt werden.
Tageslichtzertifikate können von der Hafenbehörde abgelehnt werden. Inhabern von Tageslizenzen wird empfohlen, ein Upgrade auf Offshore- und Nachtlizenzen durchzuführen oder zumindest ein internationales Kompetenzzertifikat (ICC) zu erhalten. Griechenland gehört nicht zu den Staaten, die die IWC-Resolution 40 der UN-ECE verabschiedet haben, aber praktisch wird das ICC (International Certificate of Competence) von den griechischen Hafenbehörden akzeptiert.
In der Regel kann jeder Inhaber eines Day Skipper-Zertifikats seinen ICC von dem Yachtverband erhalten, der sein Day Skipper-Zertifikat ausgestellt hat, und der Vorgang erfordert normalerweise nur eine einfache Anwendung. Bitte beachten Sie, dass wir Sie bitten, sich rechtzeitig vor Ihrer Reise an Ihren Yachtverband zu wenden (wir empfehlen, dass Sie mindestens 20 Tage für die Ausstellung des Zertifikats einplanen).
Manchmal und insbesondere im Fall eines Co-Skippers ohne gültigen Segelschein ist eine „Ehrenerklärung“ erforderlich. Die Ehrenerklärung ist ein Dokument, das als rechtliche Erklärung gegenüber der griechischen Hafenbehörde ausgefüllt werden muss, dass ein Besatzungsmitglied kompetent genug ist, um auf einer gecharterten Yacht mitzufahren. Möglicherweise ist auch ein Lebenslauf einer früheren Segelerfahrung erforderlich.
Wir als Broker und unsere Partner Charter Fleet Operator-Unternehmen sind nicht verantwortlich, wenn die Skipper-Zertifizierung von der griechischen Hafenbehörde abgelehnt wird und Danielis Yachting sich das Recht vorbehält, dem Charter Fleet Operator-Unternehmen die Möglichkeit zu geben, von Charterern die Einstellung eines professionellen Skippers zu verlangen, wenn ihre Segelfähigkeiten und Qualifikationen gelten als unzureichend.
Segellizenzen / Zertifikate, die von der griechischen Hafenbehörde NICHT akzeptiert werden:
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